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   LG Potsdam, 27.05.2011 - 10 O 451/10   

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https://dejure.org/2011,78424
LG Potsdam, 27.05.2011 - 10 O 451/10 (https://dejure.org/2011,78424)
LG Potsdam, Entscheidung vom 27.05.2011 - 10 O 451/10 (https://dejure.org/2011,78424)
LG Potsdam, Entscheidung vom 27. Mai 2011 - 10 O 451/10 (https://dejure.org/2011,78424)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • RA Kotz

    Sturz in automatischer Drehtür im Eingangsbereich eines Einkaufscenters - Schadensersatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.06.1979 - III ZR 58/78

    Schadenersatzpflicht eines Landschaftsverbandes für die sachwidrige und

    Auszug aus LG Potsdam, 27.05.2011 - 10 O 451/10
    Dritte treffen mithin keine weiteren Sicherungspflichten, wenn die Nutzer oder Verkehrsteilnehmer bei zweckentsprechender Benutzung und Anwendung der gebotenen Aufmerksamkeit und Sorgfalt selbst etwaige Schäden abwenden könnten (vgl. BGH NJW 1970, 1126; VersR 1979, 1055).
  • BGH, 08.04.1970 - III ZR 167/68

    Pflichten der Straßenverkehrsbehörde bei Änderung einer Vorfahrtregelung im

    Auszug aus LG Potsdam, 27.05.2011 - 10 O 451/10
    Dritte treffen mithin keine weiteren Sicherungspflichten, wenn die Nutzer oder Verkehrsteilnehmer bei zweckentsprechender Benutzung und Anwendung der gebotenen Aufmerksamkeit und Sorgfalt selbst etwaige Schäden abwenden könnten (vgl. BGH NJW 1970, 1126; VersR 1979, 1055).
  • OLG Hamm, 09.11.2001 - 9 U 252/98

    Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch Errichtung von Pfosten auf einem

    Auszug aus LG Potsdam, 27.05.2011 - 10 O 451/10
    man die Pflicht dessen, der eine Gefahrenquelle eröffnet, sie unterhält oder auf sie einwirkt, alle nach Lage der Dinge erforderlichen und zumutbaren Sicherungsvorkehrungen zu treffen, damit sich die potentiellen Gefahren nicht zum Schaden anderer auswirken können (vgl. BGH VersR 1985, 839, 840; OLG Hamm NZV 2002, 129, 130; Sprau in Palandt, BGB, 70. Aufl., § 823 BGB Rdn 51).
  • BGH, 21.05.1985 - VI ZR 235/83

    Verkehrssicherungspflicht eines Bauunternehmers bei Straßenbaumaßnahmen;

    Auszug aus LG Potsdam, 27.05.2011 - 10 O 451/10
    man die Pflicht dessen, der eine Gefahrenquelle eröffnet, sie unterhält oder auf sie einwirkt, alle nach Lage der Dinge erforderlichen und zumutbaren Sicherungsvorkehrungen zu treffen, damit sich die potentiellen Gefahren nicht zum Schaden anderer auswirken können (vgl. BGH VersR 1985, 839, 840; OLG Hamm NZV 2002, 129, 130; Sprau in Palandt, BGB, 70. Aufl., § 823 BGB Rdn 51).
  • OLG Düsseldorf, 24.09.1992 - 18 U 42/92

    Amtshaftung; Wirtschaftsweg; Verkehrssicherungspflicht; Anforderungen

    Auszug aus LG Potsdam, 27.05.2011 - 10 O 451/10
    Warum dies nicht geschehen ist, blieb letztlich unklar; allerdings tritt in diesen Fällen - und so auch hier - die Eigenvorsorge durch den Verkehrsteilnehmer, sich selbst vor Schaden zu bewahren, in den Vordergrund (vgl. OLG Düsseldorf VersR 1994, 617; Sprau in Palandt, BGB, a. a. O., § 823 BGB Rdn. 223).
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